Einwilligung (DSGVO)
Die freiwillige, informierte Zustimmung einer Person zur Verarbeitung ihrer Daten oder zum Erhalt von Nachrichten — die Grundlage für rechtssicheres Marketing.
Eine Einwilligung nach DSGVO muss freiwillig, informiert und eindeutig sein. Für werbliche Nachrichten per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist sie in Deutschland in der Regel Voraussetzung — und im Streitfall muss das Unternehmen sie nachweisen können.
Praktisch heißt das: kein Marketing an Kontakte, die nicht zugestimmt haben, eine saubere Dokumentation der Zustimmung (am besten als Double-Opt-in) und immer eine einfache Möglichkeit zum Widerruf. Wer das beachtet, vermeidet Abmahnungen und Beschwerden.
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