Double-Opt-in
Ein zweistufiges Einwilligungsverfahren: Der Kontakt bestätigt seine Zustimmung zu Nachrichten ein zweites Mal (z. B. per Bestätigungslink), bevor er kontaktiert wird.
Beim Double-Opt-in reicht eine einmalige Eintragung nicht aus: Der Kontakt erhält eine Bestätigungsanfrage und muss seine Einwilligung aktiv ein zweites Mal bestätigen. Das schafft einen nachweisbaren Beleg, dass die Person dem Empfang von Nachrichten zugestimmt hat.
Für Marketing-Nachrichten per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist eine dokumentierte Einwilligung in Deutschland in der Regel Pflicht. Das Double-Opt-in ist die sauberste Form, diese Einwilligung rechtssicher festzuhalten — und schützt vor Beschwerden und Abmahnungen.
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