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Compliance9. Juni 2026 6 Min.

Review-Gating ist unzulässig: Was 2026 für deine Bewertungsanfragen gilt

Nur Zufriedene zur öffentlichen Bewertung leiten? Das ist heute ein rechtliches Risiko. Was erlaubt ist, was nicht — und wie du trotzdem mehr gute Bewertungen bekommst.

Lange galt „Review-Gating" als cleverer Trick: Man fragt erst, wie zufrieden jemand ist, und leitet nur die Zufriedenen zur öffentlichen Google-Bewertung — die Unzufriedenen landen in einem internen Formular. Was wie Marketing aussah, ist heute ein rechtliches Problem.

Warum Gating jetzt riskant ist

Sowohl die US-Handelsaufsicht FTC als auch das EU-Verbraucherrecht (Stichwort Omnibus-Richtlinie, in Deutschland im UWG) gehen gezielt gegen verzerrte Bewertungen vor. Selektiv nur positive Stimmen einzusammeln, gilt als irreführend — in Deutschland drohen Abmahnungen und Unterlassungsansprüche, dazu die Gefahr, dass Plattformen wie Google dein Profil abstrafen.

Was eindeutig nicht mehr geht

  • Vor der Bewertungsbitte nach der Zufriedenheit filtern und nur Zufriedene weiterleiten.
  • Bewertungen kaufen oder mit Rabatten nur für gute Sterne belohnen.
  • Negative Bewertungen unterdrücken oder verstecken.

Was erlaubt — und sogar besser — ist

  • Jeden Kunden gleich behandeln und alle um eine ehrliche Bewertung bitten.
  • Es einfach machen: kurzer Link, QR-Code, Erinnerung im richtigen Moment.
  • Auf jede Bewertung professionell reagieren — gerade auf die kritischen.

Der ehrliche Weg ist nicht nur der sichere, sondern auch der wirksamere: Ein glaubwürdiger Mix aus überwiegend guten und einzelnen kritischen Bewertungen wirkt vertrauenswürdiger als eine makellose, offensichtlich gefilterte 5,0.

Wer ohnehin jeden Kunden fragt und gut auf Kritik reagiert, braucht kein Gating — und schläft ruhiger.

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